Der Schulvorstand entscheidet u. a. über …
- den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des Schulleiter
- Schulpartnerschaften
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,
- Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
- Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
- die Gestaltung der Stundentafel
- Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die GK im Benehmen mit dem Schulvorstand)
- und über die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.
der Schulvorstandes setzt sich aus den folgenden Gremien zusammen
- Schulleitungsteam der ERS
- Lehrkräfte der ERS
- Vertretung der Schülerinnen und Schüler
- Vertretung der Eltern und Erziehungsberechtigten
- außerschulische Vertretungen aus Wirtschaft und Verwaltung
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