Der Schulvorstand entscheidet u. a. über …

  • den von der Schulleiterin/dem Schulleiter aufgestellten Plan zur Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung des Schulleiter
  • Schulpartnerschaften
  • Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,
  • Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
  • Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
  • die Gestaltung der Stundentafel
  • Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die GK im Benehmen mit dem Schulvorstand)
  • und über die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3 NSchG.



der Schulvorstandes setzt sich aus den folgenden Gremien zusammen


  • Schulleitungsteam der ERS
  • Lehrkräfte der ERS
  • Vertretung der Schülerinnen und Schüler
  • Vertretung der Eltern und Erziehungsberechtigten
  • außerschulische Vertretungen aus Wirtschaft und Verwaltung

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